Pflegegeld
Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
- Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen
- Krankenhausaufenthalten und Rehazeiten: Bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung ruht der Pflegegeldanspruch ab dem 29. Tag,
- Inanspruchnahme Verhinderungspflege: das Pflegegeld nur für den ersten und letzten Tag voll und dazwischen zu 50 Prozent gezahlt.
- Aufenthalt im Ausland (nicht EU Länder) : Wer für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland ist, behält den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflegeversicherung.
Pflegegrade | Geldleistung (ambulant) |
1 | – |
2 | 316 |
3 | 545 |
4 | 728 |
5 | 901 |