Pflegeberatung
- Persönliche Tipps & Hilfestellungen
- Pflichttermin – einfach organisiert
- Vermeidung Ihrer Pflegegeld-Kürzung
- Kostenlose Beratungseinsatz
- Kostenlose Beratungsnachweis
Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer persönlichen Beratung verpflichtet. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen schnellen Überblick zur persönlichen Orientierung:
Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar ersatzlos gestrichen werden. Unsere gute Nachricht für Sie: Wir kümmern uns um alles.
Vorhandener Pflegegrad | Pflegeberatung |
---|---|
Pflegegrad 1 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 2 & 3 | 1 x pro Halbjahr (Februar, März) und (Oktober, November) |
Pflegegrad 4 & 5 | 1 x pro Vierteljahr (Februar, April, September, November) |
- Beratungseinsätze und Termine sind aus organisatorischen Gründen nur in Duisburg und folgende Nachbarstätte möglich:
- Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Essen, Dinslaken, Voerde, Wesel
Beratungen auch digital möglich
Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2025 jede zweite Beratung auch per Videogespräch erfolgen.
Was sind Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die aufgrund einer durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anerkannten Pflegegrad Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst abzurufen.
Der Beratungseinsatz dient zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Hierbei besucht eine Pflegefachkraft des gewählten zugelassenen Pflegedienstes den Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung.
Der Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige haben während des Beratungseinsatzes die Möglichkeit, pflegerische Probleme und Verbesserungsmaßnahmen mit der Pflegefachkraft zu besprechen. Die Pflegefachkraft beurteilt die pflegerische Situation vom professionellen Standpunkt aus und gibt Ratschläge und Hilfestellungen. Sie zeigt Vorschläge auf, die zum Beispiel durch den Einsatz geeigneter Pflegehilfsmittel oder anderer Maßnahmen dazu führen, die pflegerische Versorgung zu optimieren.
Als zugelassener Pflegedienst führen wir diese Beratungseinsätze durch und vereinbaren hierzu gerne telefonisch einen Termin mit Ihnen
Die Beratung wird durch uns protokolliert und an Ihre Pflegeversicherung weitergeleitet.
Auf Wunsch erinnern wir Sie per Telefon termingerecht an den nächsten fälligen Beratungseinsatz.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden bei anerkannter Pflegestufe durch die Pflegeversicherung übernommen.
Genießen Sie folgende Leistungen:
- Direkte Organisation eines persönlichen Beratungstermins
- Qualifizierte Pflegeberatung einfach und schnell bei Ihnen zu Hause
- Garantierte kostenlose Abrechnung durch Ihre Pflegekasse.
So hilft die Beratung Ihnen weiter
Die Pflegeberatung ist aus gutem Grund verpflichtend: Sie hilft, unterstützt und sorgt ganz direkt für Ihre Entlastung. Folgende Ziele sollen durch die Beratung erreicht werden:
- Einschätzung der Pflegesituation
- Persönliche Beratung und Hilfestellung
- Erarbeitung von Lösungsansätzen für vorhandene Probleme
- Aufzeigen eventuell unbekannter Möglichkeiten wie z.B. Pflegeschulungen
- Sicherstellen der Qualität der Pflege