Pflegegrad beantragen Duisburg

Du brauchst Pflege?

Pflegebedürftig wird man nicht von heute auf morgen, das entwickelt sich häufig schleichend. Sobald du den Eindruck hast, dass du selbst oder einer deiner Liebsten Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, empfehlen wir dir, einen Pflegeantrag stellen. Und das am besten so früh wie möglich – also auch, wenn du dir unsicher bist, wie das Ergebnis ausfallen wird.

Ob jemand pflegebedürftig ist, bemisst sich an den körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen, die die Selbstständigkeit im Alltag erschweren. Je schwerer die Einschränkung, desto höher der Pflegegrad. Die verschiedenen Pflegegrade gewährleisten, dass bereits für erste kleine Einschränkungen Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig eine Person in ihrem Alltag ist und entscheidet darüber, welche Unterstützung in Form von Leistungen sie von ihrer Pflegekasse bekommt.

Je nach psychischem, geistigem und körperlichem Zustand wird dabei in Pflegegrad 1 bis 5 unterschieden. Pflegegrad 1 steht für geringe, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen. Bemessungsgrundlage sind die Fähigkeiten der Person und der Grad der Selbstständigkeit, mit der sie ihren Alltag bewältigen kann. Diese Selbstständigkeit wird bei einer Begutachtung durch einen Gutachter ermittelt.

Bevor die Begutachtung stattfindet, muss ein Erstantrag gestellt werden. Erst wenn dieser bei der Pflegekasse eingegangen ist, kommt ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes zu einem vereinbarten Termin vorbei, um die Begutachtung vorzunehmen. Keine Angst also vor einem unangekündigten Besuch!

Bewertung eines Pflegegrades

Für die Bewertung des Pflegegrades werden in einem standardisierten Fragenkatalog folgende sechs Lebensbereiche, sogenannte Module, betrachtet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte

Voraussetzungen

  • Du oder dein Angehöriger benötigen Hilfe im Alltag
  • Du hast in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt
  • Du erhältst bis jetzt noch keine Pflegeleistungen

Schnell handeln

Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend – denn man erhält nicht ab der Pflegebedürftigkeit seine Unterstützung, sondern erst ab der Beantragung des Pflegegrads. So wird der Beginn der Pflegeleistungen auf den Tag datiert, an dem der Antrag gestellt wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, für sich oder seinen Angehörigen zeitnah zu handeln.