Beim Thema Pflege sind wir dein ORT für EINFACH ALLES

Hier kannst du alles beantragen:

Erstantrag

Mit einem Erstantrag beantragst du einen Pflegegrad und die damit verbundenen Pflegeleistungen.

Höherstufung

Ein Höherstufungsantrag lohnt sich bei verschlechtertem Zustand und unzureichenden Leistungen.

Pflegehilfsmittel

Lass dir regelmäßig kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu mtl. 42 € direkt nach Hause liefern.

Hausnotrufsystem

Über ein kostenfreies Hausnotrufsystem bist du 24/7 mit einer Notrufzentrale verbunden.

Tagespflege

Über ein kostenfreies Hausnotrufsystem bist du 24/7 mit einer Notrufzentrale verbunden.

Betreuung

Betreuungsleistungen – Antragsservice – Betreuungscafe Huzur

Haushaltshilfe

Putzfrau organisieren

Verhinderungspflege

Urlaubsgeld-Izin Parasi

Unser Pflegegrad-Service für Sie im Detail

  • 1 Einschätzung Ihrer Pflegesituation. Bei einem ersten kostenfreien Telefonat besprechen wir Ihre persönliche Pflegesituation ausführlich und analysieren Ihren Unterstützungsbedarf. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir zu diesem Zeitpunkt bereits einschätzen, ob Ihr gewünschter Pflegegrad Erfolgschancen hat.
  • 2 Hilfe bei Ihrer Antragstellung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrads und erklären Ihnen worauf es ankommt.
  • 3 Vorbereitung auf den Termin des Medizinischen Dienst (MD)Wir wissen, worauf es bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ankommt und welche Fragen der Gutachter stellt. Darauf bereiten wir Sie bestmöglich vor. 
  • 4 Begleitung Ihres Begutachtungstermins. Bei dem Begutachtungstermin bleiben wir an Ihrer Seite. Dabei achten wir darauf, dass alles Wichtige festgehalten und richtig dokumentiert wird. Wir wissen, welche Fragen gestellt werden und wie diese beurteilt werden. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Hand, der Sie gegenüber dem Gutachter vor Ort vertritt. Bei Fehleinschätzungen oder falschen Aussagen können wir einschreiten.
  • 5 Prüfung Ihres Pflegegrad-Bescheids der Pflegekasse. Sobald Sie Ihren Bewilligungsbescheid mit einem Pflegegrad erhalten haben, prüfen wir diesen und gleichen ihn mit unserem pflegefachlichen Gutachten ab. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie den vorab eingeschätzten Pflegegrad mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 %.  Sollte Ihr Pflegegrad abgelehnt worden sein oder zu gering eingestuft, beraten wir Sie pflegefachlich zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten. Bitte beachten Sie: Ein Widerspruch kann nur innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheids bei Ihnen zu Hause gestellt werden.
  • 6 Abschlussberatung zu Ihren Pflegeleistungen und offenen Fragen. Mit einem Pflegegrad-Bescheid ergeben sich viele Fragen: Von möglichen Leistungsansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten bis hin zu Hilfebedarf bei den jeweiligen Anträgen. Jedes Jahr verfallen eine Vielzahl an Ansprüchen, weil die Pflegebedürftigen sie nicht kennen. In der Abschlussberatung informieren wir Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und möglichen Leistungen, aber auch zu Ihren Pflichten. Ab Pflegegrad 2 ist bei häuslicher Pflege ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Bei diesem Termin wird die Qualität Ihrer häuslichen Pflege und die Einschätzung des Pflegegrads geprüft. Mit Pflegegrad 2 und 3 muss dieser Termin mindestens halbjährlich erfolgen. Mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig.