Pflegegeld und Pflegegrade

Tabelle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

PflegegradeGeldleistung (ambulant)Sachleistung (ambulant-Pflegedienst)Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden
1125 Euro
2316 Euro724 Euro125 Euro
3545 Euro1363 Euro125 Euro
4728 Euro1693 Euro125 Euro
5901 Euro2095 Euro125 Euro

Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

  • Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen
  • Krankenhausaufenthalten und Rehazeiten: Bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung ruht der Pflegegeldanspruch ab dem 29. Tag,
  • Inanspruchnahme Verhinderungspflege: das Pflegegeld nur für den ersten und letzten Tag voll und dazwischen zu 50 Prozent gezahlt.
  • Aufenthalt im Ausland (nicht EU Länder) : Wer für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland ist, behält den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflicht­versicherung. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflege­versicherung.

Wichtige Dokumente, die dem Gutachter bei seiner Einschätzung helfen können, sollten gebündelt zusammengestellt werden. Hierzu gehören:

  • ärztliche Diagnosen und Befunde,
  • schriftliche Anordnungen therapeutischer Leistungen,
  • schriftliche Anordnungen pflegerischer Leistungen
  • ggf. eine ärztliche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit sowie
  • Krankenhaus- und Entlassungsberichte.
  • Medikamentenplan

Pflegegrad Punktesystem

PflegegradGesamtpunkte 
Kein Pflegegrad< 12,5
Pflegegrad 1 Punkte12,5 – 27
Pflegegrad 2 Punkte27 – 47,5
Pflegegrad 3 Punkte47,5 – 70
Pflegegrad 4 Punkte70 – 90
Pflegegrad 5 Punkte90 – 100