Pflegegeld und Pflegegrade
Tabelle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick
Pflegegrade | Geldleistung (ambulant) | Sachleistung (ambulant-Pflegedienst) | Entlastungsbetrag (ambulant) zweckgebunden | |
---|---|---|---|---|
1 | 125 Euro | |||
2 | 316 Euro | 724 Euro | 125 Euro | |
3 | 545 Euro | 1363 Euro | 125 Euro | |
4 | 728 Euro | 1693 Euro | 125 Euro | |
5 | 901 Euro | 2095 Euro | 125 Euro |
Wann wird das Pflegegeld gekürzt?
- Pflegebedürftige die Beratungsbesuche nicht wahrnehmen
- Krankenhausaufenthalten und Rehazeiten: Bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung ruht der Pflegegeldanspruch ab dem 29. Tag,
- Inanspruchnahme Verhinderungspflege: das Pflegegeld nur für den ersten und letzten Tag voll und dazwischen zu 50 Prozent gezahlt.
- Aufenthalt im Ausland (nicht EU Länder) : Wer für weniger als 6 Wochen pro Kalenderjahr im Ausland ist, behält den vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegepflichtversicherung. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflegeversicherung.
Wichtige Dokumente, die dem Gutachter bei seiner Einschätzung helfen können, sollten gebündelt zusammengestellt werden. Hierzu gehören:
- ärztliche Diagnosen und Befunde,
- schriftliche Anordnungen therapeutischer Leistungen,
- schriftliche Anordnungen pflegerischer Leistungen
- ggf. eine ärztliche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit sowie
- Krankenhaus- und Entlassungsberichte.
- Medikamentenplan
Pflegegrad Punktesystem
Pflegegrad | Gesamtpunkte |
Kein Pflegegrad | < 12,5 |
Pflegegrad 1 Punkte | 12,5 – 27 |
Pflegegrad 2 Punkte | 27 – 47,5 |
Pflegegrad 3 Punkte | 47,5 – 70 |
Pflegegrad 4 Punkte | 70 – 90 |
Pflegegrad 5 Punkte | 90 – 100 |